Informationen für stationäre Pflegeeinrichtungen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Menschen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben und deren Lebenszeit durch eine unheilbare und fortschreitende Erkankung begrenzt ist, sowie an einer hohen Beschwerdelast leiden, können Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen für die ergänzende Betreuung in Ihrer stationären Pflegeeinrichtung sind:

  • Die Bewohnerin/ der Bewohner ist mit der Betreuung einverstanden. Bei nicht einwilligungsfähigen Bewohnern muss der gesetzliche Vertreter sein Einverständnis erteilen.
  • Der betreuende Hausarzt stellt eine entsprechende Verordnung aus.

Wir vereinbaren einen zeitnahen (meist am gleichen Tag bzw. am nächsten Werktag) persönlichen Termin zum Aufnahmegespräch durch einen Arzt und/oder eine Pflegefachkraft.

Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen mit meinem gesamten Team gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Herzlichst
Ihr

Dr. med. Marcus Geist

Inhaber, Ärztliche Leitung
Facharzt für Anästhesiologie
Palliativmedizin, Spezielle Schmerztherapie, Notfallmedizin
Psychoonkologie, zertifizierter Ethikberater (AEM)
Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (M.A.)