Sehr geehrte Patienten, sehr geehrte Angehörige,
um unsere Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich zunächst an Ihren Haus- oder niedergelassenen Facharzt wenden. Dieser muss eine Verordnung für spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ausstellen. Dabei können wir Ihrem Arzt gerne behilflich sein. Ohne Einverständnis Ihres Arztes können und dürfen wir nicht tätig werden.
Sollte das Krankenhaus eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) empfehlen, so kann auch der Klinikarzt eine Verordnung für die Dauer von 7 Tagen ausstellen.
Sobald Sie die Verordnung oder das Einverständnis Ihres Haus- oder niedergelassenen Facharztes erhalten haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Wir vereinbaren einen zeitnahen (meist am gleichen Tag bzw. am nächsten Werktag) persönlichen Termin bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Pflegeeinrichtung. Das Aufnahmegespräch erfolgt durch einen Arzt und/oder eine Pflegefachkraft.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen mit meinem gesamten Team gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Herzlichst
Ihr
Dr. med. Marcus Geist
Inhaber, Ärztliche Leitung
Facharzt für Anästhesiologie
Palliativmedizin, Spezielle Schmerztherapie, Notfallmedizin
Psychoonkologie, zertifizierter Ethikberater (AEM)
Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (M.A.)