Informationen für Hausärzte / Fachärzte / Klinikärzte

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) handelt es sich um ein ergänzendes Angebot für die ambulante haus- und fachärztliche Versorgung.

SAPV-Teams unterstützen die an der Patientenbetreuung beteiligten Primärversorger (Haus- und Fachärzte, Pflegedienste etc.) durch Beratung, Koordination, Teil- oder Vollversorgung und bieten den Patienten eine 24-stündige palliativmedizinische und palliativpflegerische Rufbereitschaft zur Krisenintervention und -antizipation.

Um Leistungen der SAPV in Anspruch nehmen zu können, müssen Ihre Patienten bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • unheilbare, fortschreitende Erkrankungen mit einer auf Monate, Wochen oder Tage begrenzten Lebenserwartung
  • ausgeprägte komplexe Symptomlast, deren Behandlung und Betreuung spezifische palliativmedizinische oder -pflegerische Kenntnisse voraussetzt
  • in besonderem Maße aufwendige Versorgung, die durch andere ambulante Versorgungsstrukturen nicht gewährleistet werden kann oder ein hohes Maß an Koordination benötigt

     

Für die Verordnung von SAPV ist das Formular 63 der KBV zu verwenden. Gerne sind wir Ihnen mit einer Ausfüllhilfe als auch in einem persönlichen Austausch bei der Verordnung von SAPV behilflich.

Klinikärzte können SAPV für einen Zeitraum von 7 Tagen verordnen. Niedergelassene Haus- und Fachärzte können SAPV für einen längeren Zeitraum verordnen.

Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen mit meinem gesamten Team gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Herzlichst
Ihr

Dr. med. Marcus Geist

Inhaber, Ärztliche Leitung
Facharzt für Anästhesiologie
Palliativmedizin, Spezielle Schmerztherapie, Notfallmedizin
Psychoonkologie, zertifizierter Ethikberater (AEM)
Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (M.A.)