Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mithilfe einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie für sich im Vorfeld verbindlich bestimmen, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen umgesetzt oder unterlassen werden sollen, sofern Sie sich in Folge schwerer Krankheit oder eines Unfalles diesbzüglich nicht mehr selbst äußern können.

Um der Einsetzung eines gerichtlich bestimmten (Berufs-)Betreuers zuvorzukommen, können Sie mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht für die Gesundheitsvorsorge eine oder mehrere von Ihnen selbst festgelegte Personen dafür bevollmächtigen, medizinische Entscheidungen für Sie zu treffen und in Ihrem Namen zu handeln, sofern Sie es selbst nicht mehr können.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung derartiger Dokumente und versorgen Sie mit den notwendingen Informationen zu diesen Themen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine juristischen Beratungen anbieten dürfen.

Beispiel einer Vorsorgevollmacht für die Gesundheitsvorsorge